§ 4. Nebenkosten
1. Nebenkosten sind in dem Mietpreis enthalten. Die Nebenkosten sind auf eine normale Nutzung ausgelegt. Sollte die Nutzung auf eine Weise erfolgen, die über das normale Maß hinausgehende Nebenkosten hervorruft, behält sich der Vermieter vor, eine verbrauchsabhängige Abrechnung vorzunehmen. Dies gilt insbesondere für die Stromkosten.
2. Ebenso werden deutliche Erhöhungen von Steuern und Abgaben, Wasser, Heizung und Strom auf die Mieter flächenanteilig umgelegt.
3. Entstehen nach Vertragsabschluss neue Nebenkosten und/oder werden dem Vermieter neue, den Grundbesitz belastende Gebühren, Steuern, Abgaben auferlegt, dann ist der Vermieter berechtigt, auch diese neuen Nebenkosten einschließlich der neuen Gebühren, Steuern und Abgaben anteilig auf die Mieter des Gebäudes umzulegen.
4. Die Kosten von einer Telefonleitung (VOIP) sind im Mietpreis enthalten. Telefongebühren (Gesprächsgebühren) werden dem Mieter monatlich berechnet.
5. Neben dem Telefon steht dem Mieter auch ein Internetanschluss, der gemeinsam mit den anderen Mietern genutzt wird, zur Verfügung. Es ist Sache des Mieters, dafür Sorge zu tragen, dass die Daten des Mieters vor dem Zugriff anderer Mieter geschützt sind. Auch ist es Sache des Mieters sicherzustellen, dass über seinen Internetanschluss kein Missbrauch betrieben wird.
6. Die Verkehrssicherungspflicht obliegt dem Mieter
§ 21. Gerichtsstand und salvatorische Klausel
1. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein oder werden, so bleibt der Bestand der übrigen Bestimmungen hierdurch unberührt. Vielmehr muss anstelle der unwirksamen Bestimmung eine solche wirksame Bestimmung in Kraft treten, die dem ursprünglichen Parteiwillen in wirtschaftlicher Hinsicht weitgehend entspricht.
2. Mehrere Personen als Vertragspartner haften für die Erfüllung aller aus diesem Vertrag entstehenden Verbindlichkeiten und Ansprüche als Gesamtschuldner.
3. Der Mieter ist nicht berechtigt, seine ihm gegen den Vermieter zustehenden Ansprüche und Rechte an Dritte abzutreten.
4. Die Parteien vereinbaren die Geltung des deutschen Rechts. Gerichtsstand ist Stuttgart.